Werkvertragsrecht
Das Werkvertragsrecht begleitet die Beteiligten insbesondere am Bau. Einen Werkvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern.
- Abschluss und Inhalt des Werkvertrages
- Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
- Rechtsfolgen bei Geltung der VOB
- Haftung für mangelhafte Werkleistung: Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers; gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn, Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich