Arbeitsrecht
Individual-Arbeitsrecht
Im Bereich Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie im individuellen, d.h. einzelvertraglichen Arbeitsrecht, insbesondere
- durch umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl vor Eingehung eines Anstellungsverhältnisses, als auch während der Tätigkeit und insbesondere aus Anlass einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Teilzeit und Befristung
- Kündigungsschutz
Wenn Sie Fragen im Kollektiv-Arbeitsrecht haben, werde ich Sie gerne an einen kompetenten Kollegen verweisen