RECHTSANWÄLTIN ALEXA NITSCHKE
IHRE MEDIATORIN UND ANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT,
MIETRECHT UND ALLGEMEINES ZIVILRECHT
MEDIATION
Mediation ist eine moderne Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung unter Leitung eines neutralen Dritten – des Mediators.
Das Mediationsverfahren ist ein flexibles und vertrauliches Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturierte faire Verhandlungen gemeinsam eine Einigung erarbeiten. Der Mediator ist nicht Richter, sondern Vermittler, der die Parteien durch das Verfahren führt.
Der wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren ist: Nicht ein Dritter entscheidet – die Parteien suchen eigenverantwortlich eine interessensgerechte Lösung.
MIETRECHT
Ich berate Vermieter und Mieter, sowohl im Wohn- als auch im Gewerberaummietrecht, insbesondere bezüglich:
- des Abschlusses eines Mietvertrags
- der monatlichen Mietzinszahlung
- Betriebskostenabrechnungen
- der Beendigung des Mietverhältnisses
- Gestaltung von Mietverträgen, Übergabe- bzw. Übernahmeprotokolle
- Entwerfen von Kündigungserklärungen für die Fälle von ordentlichen Kündigungen, z.B. bei Vorliegen eines Eigenbedarfsgrundes, Kündigungen usw.
ARBEITSRECHT
Im Bereich Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie im individuellen, d.h. einzelvertraglichen Arbeitsrecht
insbesondere:
- durch umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sowohl vor Eingehung eines Anstellungsverhältnisses, als auch während der Tätigkeit und insbesondere aus Anlass
- einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Teilzeit und Befristung
- Kündigungsschutz
Willkommen
Auf der Webseite der Mediatorin und Anwältin
Alexa Nitschke
Kanzlei für Rechtsfragen
und Konfliktbeilegung
Gütestelle nach Bayerischem Schlichtungsgesetz
Meine Kanzlei legt besonderen Wert auf Mandantennähe.
Ich sehe mich als Partner des Mandanten, nehme mir Zeit für Ihre Anliegen und Fragen und berate Sie fundiert und verständlich.
Zu einer fairen Beratung und Zusammenarbeit gehört Kostentransparenz und Kostenminimierung.
Rechtsanwaltsgebühren
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind in der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) geregelt.
Erstberatung:
Unabhängig vom Gegenstandswert zahlen Sie als Verbraucher für eine erste Beratung nach RVG zwischen 12,00 € und maximal 220,00 € brutto.
Honorarvereinbarung:
Wenn Gebühren zu hoch bzw. für vorhandenen Arbeitsaufwand zu niedrig sind, können auch individuelle Honorare vertraglich vereinbart werden.
Hinweis: Grundsätzlich weise ich Sie vorher auf Gebühren und deren Höhe hin!
Scheuen Sie sich nicht, mich nach den Kosten zu fragen!